Verwaltung von Sondereigentum

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen von Eigentümern und Mietern nebst deren Beantwortung.

1.) Eigentümer

Um ein Thema auf der Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu ergänzen, ist ein schriftlicher Antrag mit Begründung zur Bestellung eines Tagesordnungspunktes notwendig. Gerne können Sie Ihr Anliegen vorab mit uns besprechen.

Vorab ist anzumerken, dass eine Frage zur Nebenkostenabrechnung und ähnliches keinen Notfall darstellt. Stellen Sie einen Notfall wie z. B. Feuer oder einen Wasserschaden fest, erreichen Sie uns telefonisch in unserem Büro unter 04721 / 7347-27. Sollte diese nicht besetzt sein, wird für solche Notfälle eine Notfall-Telefonnummer genannt.

  • Bei Feuer, Hochwasser, etc. ist unverzüglich die Feuerwehr / Leitstelle unter 112 zu benachrichtigen.
  • Bei Gasgeruch im Haus verständigen Sie bitte den Energieversorger. Die Notrufnummer ist in der Regel an der Hinweistafel vermerkt.

2.) Mieter

Sobald Sie eingezogen sind, bekommen Sie von uns automatisch eine Wohnungsgeberbestätigung. Hiermit können Sie dann Ihren Wohnsitz bei den Meldebehörden umgehend an bzw. ummelden. Die Wohnungsgeberbestätigung wird hierfür seit dem 1. November 2015 zwingend benötigt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen erst nach der Übergabe der Wohnung die Bescheinigung ausstellen können, da es gesetzlich vorgeschrieben ist, den Einzug und nicht den Abschluss des Mietvertrages zu bestätigen.

Wir führen in der Wohnungsgeberbestätigung alle uns bekannten Personen auf, die meldepflichtig sind. Deswegen benötigen wir, für die Angabe in der Bestätigung bitte, die Daten aller Personen, die zukünftig in der Wohnung wohnen werden.

Vorab ist anzumerken, dass eine Frage zur Nebenkostenabrechnung und ähnliches keinen Notfall darstellt. Stellen Sie einen Notfall wie z. B. Feuer oder einen Wasserschaden fest, erreichen Sie uns telefonisch in unserem Büro unter 04721 / 73 47 - 27. Sollte diese nicht besetzt sein, wird für solche Notfälle eine Notfall-Telefonnummer genannt.

  • Bei Feuer, Hochwasser, etc. ist unverzüglich die Feuerwehr / Leitstelle unter 112 zu benachrichtigen.
  • Bei Gasgeruch im Haus verständigen Sie bitte den Energieversorger. Die Notrufnummer ist in der Regel an der Hinweistafel vermerkt.