Verwaltung von Sondereigentum

Der Verwalter des Gemeinschaftseigentums ist gemäß Wohnungseigentumsgesetz nicht für Ihre Wohnung, das sogenannte Sondereigentum, zuständig. 

Da es sinnvoll ist, dass der Verwalter des Gemeinschaftseigentums für Sie auch Ihr Sondereigentum betreut, empfehlen wir, ihm diese – manchmal sogar unangenehme Aufgabe – zu übertragen.

Ihr Vorteil bei der Verwaltung des Sondereigentums:

  • Sie werden durch Ihren Verwalter bei allen Angelegenheiten Ihrer Wohnung betreffend vertreten. Sämtlicher mündlicher und schriftlicher Verkehr mit Mietern, den Behörden und anderen Institutionen wird Ihnen durch den Verwalter abgenommen.
  • Ihr Verwalter ist ständig vor Ort und kann sofort Entscheidungen treffen und Maßnahmen einleiten. Bei allen Investitionen und wichtigen Entscheidungen werden Sie vom Verwalter informiert und um Ihre Zustimmung gebeten.
  • Ihr Verwalter schließt bzw. kündigt mit Ihrer Zustimmung Ihre Wohnung betreffende Mietverträge. Er prüft die Bonität und alle persönlichen Angaben der Mieter. Er zieht das Mietkautionssparbuch ein und verwahrt es für Sie.
  • Ein Ihre Wohnung betreffendes Mietkonto wird durch den Verwalter geführt. Alle Mieteingänge werden geprüft. Sofortige Mahnungen an Mieter bei Verzug bzw. unvollständig eingehender Zahlung. Ihre Forderungen werden gegenüber Mietern durchgesetzt.
  • Im Rahmen des Vergleichsmietsystems überprüft Ihr Verwalter Mieterhöhungsmöglichkeiten und unterbreitet Ihnen entsprechende Vorschläge.
  • Alle Betriebskostenabrechnungen für Ihre Mieter werden durch den Verwalter erstellt und den Mietern übergeben. Er bearbeitet eventuelle Einsprüche und setzt alle Forderungen gegenüber Ihren Mietern durch.
  • Er überprüft im Rahmen der Gewährleistung angefallene Mängel und setzt deren Beseitigung durch.
  • Der Verwalter überprüft und kontrolliert die mit der Beseitigung von Mängeln beauftragten Firmen vor Ort.
  • Bei allen wichtigen Entscheidungen werden Sie von Ihrem Verwalter vorher konsultiert. Er bereitet: Ihnen Entscheidungsgrundlagen vor und berät vertrauensvoll.
  • Ihr Verwalter vor Ort pflegt und sichert Ihnen Ihre Investition als Sachverständiger für Ihr Vermögen. Er ist sich dieser Vertrauensstellung bewusst und sichert Ihnen persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, kaufmännisch und technisch geschultes Personal zu.