WEG-Verwaltung

Wohneigentumsverwaltung

Wenn es um Ihre Eigentumswohnung geht, dann können wir etwas für Sie tun. Das Leben in einer Eigentümergemeinschaft kann harmonisch und partnerschaftlich verlaufen. Oft aber sind es die kleinen Probleme des Alltags, die Sorgen bereiten. Warum wurden die nötigen Instandsetzungen nicht in Angriff genommen? Warum wird bei Abstimmungen immer wieder der Wille zu positiven Kompromissen vermisst? Und warum war mal wieder keiner zuständig? Die von Eitzen-Gerling / Haus- und Grundstücksverwaltung wird als professioneller Verwalter für den nötigen Ausgleich sorgen und entsprechend handeln. Vertrauen kann man nicht erzwingen – aber erarbeiten!

Sie als Eigentümer sehen nur einen geringen Teil dessen, was Ihr Verwalter für Ihre Eigentümergemeinschaft erledigt. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen den in § 27  Abs. 1 und 2 Wohnungseigentumsgesetz aufgeführten gesetzlichen Aufgaben, zu denen ein Verwalter verpflichtet ist und den darüber hinaus gehenden Tätigkeiten. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.

Beispiele, aber keine vollständige Aufzählung für typisch gesetzliche Aufgaben sind:

Allgemeine Verwaltung

Dazu gehört alles, was mit der Vertretung des Eigentümers gegenüber Dritten zusammenhängt.

  • die Verhandlungsführung mit Mietern, Pächtern und anderen zur Wahrnehmung der dem Eigentümer obliegenden Rechte
  • der Abschluss und die Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
  • Wohnungsübergaben und -abnahme
  • Personalwesen (z. B. Hausmeister und Reinigungskräfte)
  • und die regelmäßige Information des Eigentümers über die wirtschaftliche Situation des Objektes

Kaufmännische Leistungen

Überblick:

  • Sollstellung der monatlichen Hausgeldbeträge
  • Verbindung sämtlicher Geldein- und Ausgänge
  • Lastschriftbuchungen
  • Überwachung der Zahlungseingänge
  • Überwachung und Anlage von Festgeldkonten sowie Kapitaleinlagen der Gemeinschaft
  • Konsequente Mahnwesen und Betreibung
  • Überprüfung der bestehenden Wartungs- und Bewirtschaftungskosten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
  • Aufstellung des Hausreinigungs- und Hausmeisterplans
  • Bedarfsabhängige Erfassung und Verarbeitung von Verbrauchswerten
  • Disposition und Verwaltung der Geldmittel
  • Prüfung der Heizkostenabrechnung auf Plausibilität

Anmerkung: 

Bei gemischt genutzten Liegenschaften mit Gewebeanteil erfolgt die Abrechnung mit Umsatzsteuerausweis und Abführung der anteiligen Vorsteuer an das Finanzamt.

Ebenso können auf Wunsch auch separate Hauskosten für Rücklagen und Hausgelder etc. angelegt und geführt werden.

Technische Leistungen

Überblick:

  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten
  • Absprache und Durchführung von Begehungsterminen
  • Überprüfung und Überwachung der Auftragsausführung, Erstellung eines Abnahmeprotokolls
  • Wahrung von Gewährleistungsansprüchen und Mängelrügen
  • Abschließen von Wartungs- und Versicherungsverträgen, z. B. Gebäude-, Haftpflicht-, Glasversicherungen, Wartungsverträge für Brandschutzanlagen, Heizungssysteme
  • Einhaltung und Vorbereitung von TÜV-Prüfungen und -Abnahmen
  • Schadensmeldungen u. Bearbeiten von Versicherungsfällen 
  • Beauftragen von Sachverständigen (nach Beschluss)
  • Einweisen und Überwachen von Hausmeistern
  • Einrichtung eines Hausmeisterservices
  • Überwachung der Schließanlage und des Schließplanes
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im einzelnen WEG, Mietrecht, BGB, AGB, Feuerungsanlagenverordnung und Brandschutzbestimmungen 

 

  • Verwaltungsübernahme und Einarbeitung
  • Außerordentliche und hybride Eigentümerversammlungen
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Umlaufbeschlüssen
  • Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35 EstG
  • Abwicklung von Versicherungsschäden ab 2 Stunden aufwärts pro Versicherungsfall
  • Anfertigung von Abschriften aus den Verwaltungsakten
  • Individuelle Sonderleistungen
  • Betriebskostenabrechnungen mit Mietern
  • Mieterhöhungen im gesetzlichen Rahmen

Exklusivleistungen werden gesondert abgerechnet.

Selbstverständlich können Sie auch objektbezogene Unterlagen wie z. B. Teilungserklärung, Grundrisse etc. gegen gesonderte Abrechnung erhalten.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular ⇒ „Nachbestellung Unterlagen